Stand 24.11.2021.
Organisatorisches zum Hygienekonzept
- Impf- und Genesenenzertifikate sind dem Kursleiter oder der Aufsichtsperson zur Dokumentation einmalig vorzulegen. Ein weiteres Vorlegen ist dann nicht mehr nötig. Dennoch sollte das Zertifikat für den Fall einer Kontrolle stets mit sich geführt werden.
- Aktuelle Testzertifikate sind der Aufsichtsperson vor jedem Kurs vorzulegen. Sollte kein aktueller Test vorhanden sein, kann unter Aufsicht der zuständigen Aufsichtsperson ein Selbsttest durchgeführt werden. Dieser ist selbst mitzubringen.
- In diesem Falle bitte mindestens 15 Minuten vor Kursbeginn zum Testen erscheinen. Der Test ist dann an unserer Teststation vor dem No4 durchzuführen, da ein Zugang für nicht geimpfte/genesene nur mit negativem Test erfolgen kann.
- Durch unseren Newsletter, Aushänge und Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
- Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.
Allgemeine Hygieneregeln
- Der Zugang zum No4 Aktivzentrum darf nur durch Personen erfolgen, die entweder geimpft, genesen sind oder über ein aktuelles negatives Testergebnis verfügen.
Es gelten für alle Mitarbeiter, Trainer, Referenten, Kursteilnehmer, Mitglieder und Besucher des No4 Aktivzentrums folgende allgemeine Hygieneregeln:
- Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, einer Quarantäne-Maßnahme unterliegen oder eine aktuelle Corona-Infektion nachweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
- Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern im In- und Outdoorbereich einzuhalten.
- Körperkontakt außerhalb der Trainingszeit ist auf ein Minimum zu reduzieren.
- Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden) gilt im Indoor Bereich eine Maskenpflicht (FFP2).
- Desinfizieren der Hände beim Betreten des No4 Aktivzentrums (Spender sind in beiden Eingangsbereichen und zwischen den Umkleiden angebracht).
- Regelmäßiges Händewaschen/-desinfizieren vor allem nach dem Kontakt mit Trainingsgeräten und Einrichtungsgegenständen oder dem Gang zur Toilette.
- Sportgeräte und Matten werden von den Teilnehmern selbständig gereinigt und desinfiziert.
- Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch).
- Zwischen einzelnen Trainingseinheiten Lüften, so dass ein ausreichender Frischluftaustausch gewährleistet wird.
- Unsere Lüftungsanlage ist aktiv und wird genutzt.
Hygieneregeln für den Kursbetrieb
Zusätzlich zu den allgemeinen Hygieneregeln gelten für den Kursbetrieb noch folgende „Hygieneregeln für den Kursbetrieb“:
- Die Teilnehmerzahl richtet sich bei Kursen im Zentrum nach der Art des Kurses und der Größe des Kursraumes.
- Um die zulässige Teilnehmerzahl für einen Kurs nicht zu überschreiten, ist eine Anmeldung zu den Kursen über unser Buchungssystem zwingend erforderlich. Eine Teilnahme ist ohne vorherige Anmeldung nicht möglich.
- Die Kursräume sind vor und nach einer Kurseinheit zu lüften.
- Die Abstandsregeln sowie das Tragen eines Mundschutzes sind an den Engstellen der Ein- und Ausgänge einzuhalten.
- Der Mundschutz kann während des Kurses abgenommen werden.
- Nach dem Kurs den Kursraum zügig verlassen (Mundschutz), damit gelüftet werden kann, und die nächsten Teilnehmer den Kursraum betreten können.
- Beim Nutzen von Trainingsbänken/-geräten ist ein Handtuch (dieses ist selbst mitzubringen) unterzulegen.
Hygieneregeln für den Kraftraum
Zusätzlich zu den allgemeinen Hygieneregeln gelten für die Nutzung des Kraftraums noch folgende „Hygieneregeln für den Kraftraum“:
- Zu Zwecken der Dokumentation ist zum Öffnen der Türe stets der Transponder zu benutzen. Auch wenn die Türe zum Lüften geöffnet sein sollte, bitte mit dem Transponder „einchecken“.
- Der Mindestabstand von 1,5 m ist auf jeden Fall einzuhalten.
- Während des Trainings muss kein Mundschutz getragen werden.
- Beim Nutzen von Trainingsbänken/-geräten ist ein Handtuch (dieses ist selbst mitzubringen) unterzulegen.
- Die Geräte/Stangen/Gewichte sind vom Trainierenden nach der Benutzung aufzuräumen und zu desinfizieren.
Zusätzliche Maßnahmen für Umkleiden und Duschen
- Bei der Nutzung unserer Toiletten und Umkleiden gilt eine Maskenpflicht. Während des Duschvorgangs ist keine Maske zu tragen.
- Der Mindestabstand von 1,5m ist in den Umkleiden und Duschen einzuhalten.
Sanktionen
Zuwiderhandlungen gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet. Deshalb werden wir allen Personen, die nicht zur Einhaltung der genannten Regeln bereit sind, im Rahmen des Hausrechtes den Zutritt verwehren. Das No4 Aktivzentrum behält sich vor bei Zuwiderhandlung die betreffende/n Person/en in Regresspflicht zu nehmen.